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Wintergarten-Schuster
HOTLINE: 03723/4460945 oder 0171/5783467

Impressum!

Wintergartensysteme Schuster
L. Schuster
Hohensteiner Str. 45
D-09337 Callenberg
Telefon:  03723 / 44 60 945
Fax:         03723 / 44 60 946
Handy:    0171   / 57 83 467
E-Mail:     post-Falsche E-Mail-@wintergarten-schuster.de
WWW:     wintergarten-schuster.de
St-Nr.:     227/272/09283
UST-ID:   DE 323666845

Bankverbindung:
Volksbank Raiffeisenbank
IBAN: DE08 8709 5974 0300 0308 82

Realisierung und Gestalltung Holger Damm
Bildmaterial: Firma Schuster, Rondogard
Titelbild-Werbung: iStock-856868748 Nastco istockphoto.com
Template: www.on-mouseover.de/templates
Formularscript: www.arclab.com
Verantwortlichkeit (§§ 7 - 10) Telemediengesetz

§ 7 Allgemeine Grundsätze
  1. Anbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
  2. Anbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
  3. 1 Verpflichtungen zur Entfernung von Informationen oder zur Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt.
  4. 2 Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.
  5. 1 Wurde ein Telemediendienst von einem Nutzer in Anspruch genommen, um das Recht am geistigen Eigentum eines anderen zu verletzen und besteht für den Inhaber dieses Rechts keine andere Möglichkeit, der Verletzung seines Rechts abzuhelfen, so kann der Inhaber des Rechts von dem betroffenen Diensteanbieter nach § 8 Absatz 3 die Sperrung der Nutzung von Informationen verlangen, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern.
  6. 2 Die Sperrung muss zumutbar und verhältnismäßig sein.
    3 Ein Anspruch gegen den Diensteanbieter auf Erstattung der vor- und außergerichtlichen Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs nach Satz 1 besteht außer in den Fällen des § 8 Absatz 1 Satz 3 nicht.

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